Prozeßende im „1. Mai 2009 Prozess“ aus Dortmund

Der Blick nach Rechts (bnr) hat in einem Artikel die Ereignisse um die Verhandlungen im sogenannten „1.Mai Prozeß“ zusammengefasst, diese wollen wir an dieser Stelle dokumentieren.

Entfesselter brauner Mob

Ein erweitertes Schöffengericht in Dortmund hat zwei führende Neonazis aus der lokalen Szene der „Autonomen Nationalisten“ vom Vorwurf freigesprochen, führend an den Ausschreitungen gegen Gewerkschafter vom 1. Mai 2009 beteiligt gewesen zu sein.

Rund 400 Neonazis waren an jenem Tag randalierend durch die Straßen der Ruhrgebietsstadt gezogen. Unterwegs griffen sie die zunächst nur spärlich vertretenen und von der Aktion überraschten Polizeikräfte an. Ziel der Neonazis, so der Vorwurf, sei der Platz gewesen, auf dem sich die Teilnehmer einer 1.-Mai-Demonstration des DGB zur Auftaktkundgebung versammelt hatten.

Drei Jahre nach den Vorfällen ergab sich nach sechs Verhandlungstagen zwar ein etwas klareres Bild davon, was sich an jenem Tag ereignet hat – das Gericht sah am Ende aber anders als die Staatsanwaltschaft keine Beweise dafür, dass sich mit Dennis G. und Alexander D. zwei führende „Köpfe“ der lokalen „Autonomen Nationalisten“ aktiv an den Gewalttätigkeiten beteiligten. (bnr.de berichtete)

Gericht geht von einer geplanten Aktion aus

Statt wie angekündigt vom Dortmunder Hauptbahnhof zu einer angemeldeten Demonstration der Szene nach Siegen zu fahren, waren die Neonazis plötzlich in die Innenstadt gestürmt. Böller, Steine und Flaschen flogen. „Damals wie heute – Hitlerleute“, riefen die Neonazis nach Angaben eines Polizeibeamten unterwegs. (bnr.de berichtete) Die Organisatoren der DGB-Demonstration am 1. Mai 2009 hatten – von Polizeibeamten vor den heranstürmenden Neonazis gewarnt – zum vorzeitigen Aufbruch der Teilnehmer gedrängt.

Verhindern ließ sich aber nicht mehr, dass die Neonazis den hinteren Teil des Demozuges noch erreichten. Rund 300 Neonazis konnten die Polizeibeamten schließlich einkesseln. Sie fanden bei ihnen unter anderem jede Menge Reizgas und Pfefferspray-Dosen, Böller und andere Pyrotechnik, Messer, Quarzhandschuhe, eine Seenot-Rettungsfackel und Schießbecher für Signalmunition.

Ganz spontan sei die damalige „Demonstration“ entstanden, behaupteten die örtlichen Neonazis seinerzeit. So argumentierten auch Dennis G. und Alexander D. in ihrer Verhandlung. Ihrer Version folgte das Gericht am Ende der Beweisaufnahme nicht und ging von einer geplanten Aktion aus. Dass sich aber G. und D. persönlich an den Ausschreitungen beteiligten oder sie förderten, konnte das Gericht nicht erkennen.
„Erschreckendes Aggressionspotenzial“ der Gruppe

Etwas anders hatte dies die Staatsanwaltschaft gesehen. Die beiden Angeklagten hätten sich mit den Gewalttätigkeiten solidarisiert beziehungsweise sie durch ihr Verhalten unterstützt. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer gesagt, D. habe sich zu Beginn an die Spitze der „Spontandemo“ gesetzt. Lediglich eine Schutzbehauptung sei es, wenn er angebe, er habe Schlimmeres verhindern und die Lage beruhigen wollen. G.’s Aufgabe sei an jenem Tag gewesen, Nachzügler einzuweisen und „die Truppe beisammenzuhalten“. Ebenso wie für Alexander D. hatte die Anklagevertretung für Dennis G., der sich damals vor der Einkesselung absetzte und nach Hause fuhr, eine Geldstrafe wegen Landfriedensbruchs beantragt.

Stattdessen gab es wegen dieses Vorwurfs Freisprüche. Dabei wehrte sich das Gericht gegen die immer wieder laut gewordene Kritik an der späten Terminierung des Verfahrens. Haftsachen hätten Vorrang, so eine der Begründungen. Der „Zeitablauf“ sei aber nicht die wesentliche Ursache für die Freisprüche. Wie die „Ruhr Nachrichten“ melden, prüft die Staatsanwaltschaft nun die Urteilsbegründung mit Blick auf eine Berufung.

Ganz straflos kam Alexander D. aber nicht davon. Wegen einer gefährlichen Körperverletzung, einer versuchten Körperverletzung und Beleidigung verurteilte ihn das erweiterte Schöffengericht zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten und einer Woche. Außerdem muss er eine Geldbuße von 1000 Euro zahlen. In einer Dortmunder Kneipe hatte er im Spätsommer 2009 gemeinsam mit „Kameraden“ Gäste verprügelt. Das Gericht attestierte der Neonazi-Gruppe ein „erschreckendes Aggressionspotenzial“. (rr/ts)