Bericht übernommen von NRW Rechtsaußen
Eine Haftstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten verhängte das Dortmunder Landgericht heute gegen den 24 Jahre alten Björn M. aus Bergkamen. Das Gericht verurteilte ihn wegen schwerer Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung. Die zweijährige Bewährungsstrafe für seinen gleichaltriger Komplizen, den ebenfalls in Bergkamen wohnenden Martin M., wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Die beiden Männer hatten in der Nacht auf den 23. Juli 2011 in Bergkamen neben zahlreichen Müllcontainern auch den Rohbau einer Moschee angezündet. Anschließend legten sie im Keller des Wohnhauses von Björn M. ein weiteres Feuer, dessen massive Rauchentwicklung mehrere Bewohnerinnen und Bewohner verletzte. Einige Nachbarn litten noch Monate nach der Tat unter Angstzuständen.
„Hass auf Türken“
Der vorsitzende Richter verwies in seiner Urteilsbegründung auf die „extreme Ausländerfeindlichkeit“ der Täter. Zeugen hatten während des Prozesses ausgesagt, dass die beiden Bergkamener vor allem eine starke Abneigung gegen „Türken“ geäußert hätten. Sie nannten sie abfällig „Muchels“ oder „Larvengesichter“. Nach Aussagen des Mitangeklagten Martin M. soll Björn M. vor der Brandlegung in der Moschee geäußert haben, dass es eh zu viele Moscheen geben würde.
Björn M.war lange Jahre für die NPD aktiv gewesen. In den Monaten vor der Tat bewegte er sich zudem in den Reihen des „Nationalen Widerstands Unna“, einer Neonazikameradschaft, die zeitweise auch über eine „Ortgruppe Bergkamen“ verfügte.