Heiter war die Stimmung der jungen Neonazis aus Unna am Mittwoch Morgen im Gerichtssaal. Zu Beginn der Veranstaltung war alles noch ganz lustig, der junge Christoph, der sich wegen Verwendung von verfassungsfeindlichen Symbolen vor dem Amtsgericht Unna verantworten musste, fühlte sich anscheinend zu sicher. Das änderte sich schlagartig, als der Staatsanwalt das geforderte Strafmaß von vier Wochen Jugendarrest bekannt gab.
„Seine eh’ schon helle Haut erblasste vollends, als der Staatsanwalt vier Wochen Dauerarrest forderte, weil der 18-jährige „uneinsichtig“ sei und diese Strafe geradezu „herauf beschworen“ habe“, schrieb “Der Westen” am 24. Juni Internet. Der Jugendrichter Christian Johann sah das ähnlich, schickte den bönener Jugendlichen letztendlich aber nur für zwei wochen „Bedenkzeit“ in den Jugendarrest.
Kein unbeschriebenes Blatt.
Der zu sehende bönener Jugendliche, der nun für zwei Wochen ins Gefängsnis wandert, ist bei weitem kein unbeschriebenes Blatt. Wie auch der Jugendrichter schon erkannt hat, stand Christoph vor kurzer Zeit schon einmal vor Gericht, damals mit einem ähnlichen Belangen. Aber auch schon davor war er aktiv in der rechten Szene in und um Unna. So liegen uns Bilder vor, die belegen, dass der junge Bönener schon vor mehr als einem Jahr an den Übergriffen auf die DBG-Demonstration am 01.05.2009 beteiligt war, zusammen mit einem weiteren bekannten Mitglied des „Nationalen Widerstand Unna“. Damals wurde Christoph zusammen mit Bastian Löhr nach dem Angriff mit einer Gruppe anderer Neonazis beim Fluchtversuch von der Polizei festgesetzt.
Ebenfalls taucht er immer wieder auf Kundgebungen und Demonstrationen in der Region und im Bundesgebiet auf, wie zuletzt bei der Großdemonstration der Neonazis in Schweinfurt am 01.05.2010.
Die Straftat.
Auf der Homepage des „Nationalen Wiederstad Unna“ werden sich derzeit die Tränen aus den Augen gewischt. Von „eine[r] enorme[n] Ungerechtigkeit“ in der Bundesrepublik Deutschland berichtet ein am Tag der Verhaftung Anwesender. In dem veröffentlichten Artikel wird des Weiteren mit erbärmlicher Detailiertheit versucht, die Straftat herunter zu reden. So wurden „die kleinen Papierzettel, die nicht zum Verkleben bereit in der Hand des Angeklagten“ lagen von der Presse zu Aufklebern gemacht, was nicht stimmen würde. Fakt ist, dass es sich bei den Heftnotizzetteln eindeutig um Klebezettel handelt. Und wenn auf solchen Aufklebern Hakenkreuze zu sehen sind, dann ist das eine Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole. Wenn der Beschuldigte wegen der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole nun schon vorbestraft ist, ist eine weitere Verurteilung nicht verwunderlich.
Höheres Strafmaß.
Es steht fest, dass der Täter ein organisierter und fester Bestandteil der extrem rechten Szene im Kreis Unna ist. Selbst wenn der 19 Jahre alte Bönener nach geltendem Recht ein Jugendlicher ist, ist eine Strafe von zwei Wochen Jugendarrest für ihn eine viel zu gering Gehaltende. Vor allem unter dem Argument, ein Zeichen setzen zu wollen. Er ist ein Mehrfach- und Überzeugungstäter, der auch vor Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung nicht zurückschreckt, sie sogar sucht.
Wenn die Justiz den Protagonisten der extremen Rechten in Unna weiter mit ein paar Sozialstunden und Geldstrafen begegnet, oder gefestigte Wiederholungstäter für grade mal zwei Wochen einsperrt, dann wird sich an dem Bestehen der Neonazigruppen nicht viel verändern. Dass Gerichts- und Anwaltskosten nicht zwangsweise ein Problem für die jungen Neonazis sind, ist bekannt. Schon vor einigen Jahren bezahlte der NPD Kreisverband Unna/Hamm unter Führung von Hans Jochen Voss dem wegen Körperverletzung verurteiltem Kameradschaftsführer Sascha Krolzig aus Hamm den Anwalt.