Polizei und Staatsanwaltschaft sehen fremdenfeindliches Motiv nicht unbedingt gegeben
Am Donnerstag, den 09.06.2005 jagten zwei Neonazi-Skins (aus Lünen, Oberhausen / beide 23 Jahre) zwei Menschen, die im Asylbewerberheim in der Gudrunstraße in Unna wohnen. Einer der beiden Neonazis ist mit einem Baseballschläger bewaffnet, der andere hat ein Messer. Die Neonazis pöbeln und jagen ihre Opfer schließlich von Dortmund-Wickede über die nahe Stadtgrenze nach Unna. Im Asylbewerberheim finden die Verfolgten Schutz und Unterstützung. Als die Neonazis in das Haus eindringen, wehren sich die BewohnerInnen. Die Neonazis stecken kräftig ein.
Polizei und Staatsanwaltschaft äußern sich gegenüber der Presse allerdings, dass der Vorwurf eines fremdenfeindlichen Motivs lasse sich nicht aufrechterhalten werden könne. Gegen die zwei Neonazis wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Auch gegen einen der beiden Asylbewerber wird ermittelt. Lest dazu mehr in unserer Stellungnahme:
Stellungnahme der Antifa UNited zum rassistisch motivierten Überfall auf zwei Asylbewerber:
Letzte Woche Donnerstag wurden zwei Asylbewerber von zwei, eindeutig dem rechten Spektrum zugehörigen, Skinheads über die Stadtgrenze von Dortmund-Wickede bis nach Unna-Massen verfolgt. Die beiden Neonazis waren mit einen Baseballschläger und einem Messer bewaffnet. Die beiden Asylbewerber konnten sich in ein Asylbewerberheim retten. Dort konnten sie sich dank der Unterstützung von Bewohner gegen die beiden Skinheads schützen.
Mittlerweile behauptet die zuständige Staatsanwältin Holznagel, der Vorwurf eines fremdenfeindlichen Motivs lasse sich nicht aufrechterhalten. Hier wird versucht einen offensichtlichen politischen Hintergrund der Tat zu verdrängen. Die Opfer des rassistischen Überfalls sollen durch “provokante Gesten das Geschehen begeleitet und ihre beiden Kontrahenten zu einer Verfolgungsjagd provoziert haben”, heißt es in der polizeilichen Pressemitteilung vom 10.06.2005.
Sind sie also letztendlich selbst schuld, von zwei schwer bewaffneten Neonazis am helllichten Tag angepöbelt und gejagt worden zu sein? Diesen Eindruck wollen Polizei und Staatsanwaltschaft anscheinend vermitteln. Dies stellt eine Verharmlosung des Angriffs dar. Wir wehren uns gegen diese unsäglichen, realitätsfernen Konstruktionen von Staatsanwaltschaft und Polizei, welche die Opfer zu Mitschuldigen machen will.
Gleichzeitig ermittelt die Staatsanwaltschaft nun gegen einen der Asylbewerber. Es müsse geprüft werden, ob über den eingeräumten Notwehrbegriff hinaus gehandelt wurde, was in dem Sinne unverständlich ist, da sich die verfolgten Asylbewerber zurecht um ihr Leben bedroht sehen konnten. Wir solidarisieren uns mit den Angegriffenen, die sich völlig zu Recht gegen die Neonazis zu Wehr setzten und fordern die Einstellung des Ermittlungsverfahrens.
Polizeimeldungen:
Pressemitteilung der Polizei vom 09.06.
Pressemitteilung der Polizei vom 10.06.