Kamen, 28. Januar:
Anlässlich des Gedenktags der Befreiung von Auschwitz organisiert das Bündnis gegen Recht, dem wir auch angehören, einen Vortrag mit Klaus Goehrke. Da am 27.01. die Stadt Kamen mit der Volkshochschule und Shalom Eilat eine kulturelle Veranstaltung um 20.00 Uhr in der Stadtbücherei geplant hat, findet die BgR-Veranstaltung am 28.01. statt. Beginn ist um 19.00 uhr ebenfalls in der Stadtbücherei. Klaus Goehrke wird dort über jüdisches Leben in Kamen und die Stolpersteine, die an diese Menschen erinnern, referieren. Wer möchte, kann die Broschüre “Stolpersteine in Kamen” erwerben. Nach dem Vortrag werden wir die Stolpersteine, die in Nähe der Bücherei liegen, begehen.
Hamm, 29. Januar:
Zeitzeuginnen-Gespräch: Henny Dreifuss, geboren 1924, floh 1933 mit ihrer Familie aus Mannheim nach Frankreich, ihre jüdischen Eltern waren aktive Sozialdemokraten. Nach der Besetzung Frankreichs 1940 steht die 18-jährige Henny am Scheideweg: Wartest du, bis sie dich abholen, oder beginnst du, dich zu wehren? Henny entscheidet sich für Letzteres und schließt sich als Marguerite Barbe der französischen Resistance an. Im Dezember 1943 werden ihre Eltern und ihr Bruder verhaftet und in Auschwitz und Maidanek von den Nazis ermordet.
Davon wird sie erst nach dem Krieg erfahren, da sie seit 1939 von der Familie getrennt lebt und in einem Kinderheim in Limoges arbeitet. Auch hier bekommt sie den Schrecken des Krieges und der deutschen Besatzung täglich hautnah zu spüren. Henny Dreifuss wird uns an diesem Abend mitnehmen in die Vergangenheit, um uns ihre Geschichte zu erzählen.
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Kamen:
Mittwoch, 28.01.2009 – 19.00 Uhr
Stadtbücherei Kamen, Markt
Veranstalterin: Bündnis gegen Recht
Hamm:
Donnerstag, den 29.01.2009 -19.00 Uhr
Zentralbibliothek Hamm, Ostenallee 3-7
Veranstalterin: Bündnis Hamm stellt sich quer/Antifa Hamm
Hinweis:
Mitglieder oder SympathisantInnen der rechten Szene erhalten keinen Zutritt. Ebenso Personen, die in der Vergangenheit durch rassistische Äußerungen oder Störungen auf Veranstaltungen aufgefallen sind. Die VeranstalterInnen behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen.