Neonazi V-Mann Seeman verurteilt

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So sah sich Seemann selbst am liebsten

Der Prozess gegen den ehemaligen Verfassungsschutz-Spitzel und Neonazis Sebastian Seemann aus Lünen ist am Montag zu Ende gegangen. Das Landgericht Bielefeld verurteilte ihn zu drei Jahren und neun Monaten Haft wegen Drogen- und Waffenhandels. Ob sich auch die Verfassungsschutzbeamten vor Gericht verantworten müssen, die Seemanns kriminelle Tätigkeiten deckten und ihn sogar vor polizeilichen Ermittlungen warnten, ist unwahrscheinlich. Es läuft zwar ein Verfahren der Staatsanwaltschaft Bielefeld. Das Innenministerium will aber die Namen nicht rausrücken.

Aktualisierung 17. Mai 2008:
Das Verfahren gegen den unbekannten V-Mann-Führer ist nun eingestellt worden. Innenminister Wolf stellt sich schützend vor seinen Mitarbeiter und begründet dies mit einer “Gefährdung des Landes” und von “Leib und Leben” seines Beamten, sowie weiteren V-Männern. Damit bleibt der größte Verfassungsschutz-Skandal in NRW unaufgeklärt.
Gegen den V-Mann Seemann laufen aber noch zwei weitere Verfahren: Die Staatsanwaltschaft Dortmund will Anklage wegen Seemanns Beteiligung an dem bewaffneten Raubüberfall auf einen Dortmunder Supermarkt erheben. Die Flensburger Staatsanwälte ermitteln wegen Seemanns Involviertheit in die Organisation eine “Blood-and-Honour”-Konzertes in Belgien. Das neonazistische RechtsRock-Netzwerk ist in Deutschland seit 2000 verboten, folglich sind auch Nachfolge-Aktivitäten strafbar.

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